Zu geringe A11-Besoldung – ein Fall für Karlsruhe
Das saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat festgestellt, dass die BeamtInnen der Besoldungsgruppe A 11 in den Jahren 2011 bis 2016 zu niedrig alimentiert wurden und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. „Nach Auffassung des Senats ergeben sich beim Vergleich der Beamtenbesoldung mit der Entwicklung der Tariflöhne im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex und unter Berücksichtigung des Abstands der untersten Besoldungsgruppe zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau ausreichende Indizien, die eine umfassende Betrachtung und Gesamtabwägung der Verfassungsmäßigkeit des Alimentationsniveaus erforderlich machen“, heißt es in einer Pressemitteilung des OVG.
Quelle: Beamten-Magazin 06/2018
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