Nicht zeit- aber wirkungsgleich
Die VertreterInnen des DGB konnten sich mit der Landesregierung für die Jahre 2015 und 2016 auf eine wirkungsgleiche Übertragung des im Frühjahr dieses Jahres gefundenen Tarifergebnisses einigen. Damit steigen 2015
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Gemeinsam verkünden Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (v.l.n.r.), Ewald Linn (DBB) und Eugen Roth (DGB) die Einigung in der Besoldungsrunde 2015/2016. Foto: Ralf Porzel/GdP
die Bezüge der Besoldungsgruppen des einfachen und mittleren Dienstes zum 1. Mai, des gehobenen Dienstes zum 1. Juli sowie des höheren Dienstes zum 1. September um 2,1 Prozent, abzüglich 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage. 2016 erfolgt dann der zweite Erhöhungsschritt erneut nach Laufbahn aufgesplittet zum 1. Juli, 1. September bzw. 1. November um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro – abzüglich 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage. „Uns war insbesondere die tabellenwirksame Übertragung des kompletten Tarifergebnisses inklusive des Mindestbetrages für untere und mittlere Gehaltsgruppen ein großes Anliegen. Wir konnten deshalb auch die bereits 2013 nach Einkommensgruppen gegliederte, zeitlich gestaffelte Übertragung des von uns zuvor erstrittenen Tarifergebnisses mittragen, weil am Ende auch die höheren Einkommensgruppen von der prozentualen Erhöhung profitieren“, so Eugen Roth, stellvertretender DGB-Vorsitzender Rheinland-Pfalz/Saarland.
Quelle: Beamten-Magazin 05/2015
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