ver.di: Tariftreuegesetz muss nachgebessert werden Nachdem das saarländische Tariftreuegesetz ein halbes Jahr in Kraft ist, zieht ver.di Bilanz: Die Wirkung sei kaum spürbar. Dies liege daran, dass das saarländische Tariftreuegesetz von vorneherein rudimentär sei. ver.di-Landesbezirksleiter Alfred Staudt sagte, man müsse sich dem Thema der Arbeitnehmerfreizügigkeit ernsthaft widmen. Das saarländische Tariftreuegesetz müsse wie in anderen Bundesländern, z. B. in Rheinland-Pfalz und in Bremen, mit einem branchenunabhängigen Mindestlohn bei öffentlicher Auftragsvergabe von 8,50 Euro pro Stunde ausgestattet werden. Das Saarland brauche vor dem Hintergrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit dem 1. Mai 2011 dringend ein verbessertes Tariftreuegesetz. Quelle: Beamten-Magazin 05/2011