BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle 3 Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Saarlandes).. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden
|
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Saarlandes geeignet: Themen der ücher sind: Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst, Beamtenversorgungsrecht, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öff. Dienst. und Berufseinstieg im öff. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Saarländischen Beamtenversorgungsgesetzes (SBeamtVG)
Saarländisches Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG):
§ 101 Übergangsregelung zur Berücksichtigung von Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
§ 101 Übergangsregelung zur Berücksichtigung von Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
(1) § 7 findet auf am 1. Januar 2022 vorhandene Beamtinnen und Beamte Anwendung, wenn eine Verwendung im Sinne des § 7 Absatz 1 vor dem 1. Januar 2022
1. begonnen hat und über diesen Zeitpunkt hinaus andauert oder
2. bereits beendet war und die Beamtin oder der Beamte aufgrund dieser Verwendung einen Anspruch auf eine laufende Alterssicherungsleistung hat oder
3. bereits beendet war und die Beamtin oder der Beamte aufgrund dieser Verwendung einen Anspruch auf eine Alterssicherungsleistung in Form eines Kapitalbetrages (§ 7 Absatz 2) hat mit den Maßgaben, dass
a) abweichend von § 7 Absatz 3 Satz 1 der Kapitalbetrag vom Beginn des auf die Beendigung der Verwendung folgenden Monats bis zum 31. Dezember 2021 zu verzinsen ist und
b) der Antrag nach § 7 Absatz 4 Satz 1 bis zum 31. Juli 2023 gestellt werden kann.
Die Zeit einer vor dem 1. Januar 2022 bereits beendeten Verwendung im Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung ist ungeachtet des § 7 ruhegehaltfähig, sofern die für diese Zeit zustehende Alterssicherungsleistung im Sinne des § 7 Absatz 2 bereits vor dem 1. Januar 2022 an den Dienstherrn abgeführt worden ist.
(2) Für am 1. Januar 2022 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt die bisherige Rechtslage weiter, insbesondere sind § 6 Absatz 3 Nummer 4, § 7 Satz 1 Nummer 2, § 56, § 69 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2, Nummer 4 Satz 1 und Nummer 6 Satz 1, § 69a Nummer 3 Satz 2, § 69c Absatz 5 sowie § 85 Absatz 6 Satz 2 bis 4 des in Landesrecht übergeleiteten Beamtenversorgungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. Saarland Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund ums Saarland: Saarschleife (vom Aussichtspunkt „Cloef“ oder vom Baumwipfelpfad sehen Sie das Naturwunder), Saarpolygon (Steinkohle-förderung), Unesco Weltkulturerbe "Völklinger Hütte"), der sehr schöne Bostalsee sowie Shopping pur in Zweibrücken. |
Red 20221020