Saarländisches Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG): § 2 Arten der Versorgung

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Saarländisches Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG):

§ 2 Arten der Versorgung

 

§ 2 Arten der Versorgung

Versorgungsbezüge sind

1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

2. Hinterbliebenenversorgung,

3. Bezüge bei Verschollenheit,

4. Unfallfürsorge,

5. Übergangsgeld,

6. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,

7. Erhöhungsbetrag nach § 16 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1,

8. Unterschiedsbetrag nach § 55 Absatz 1 Satz 2 und 3,

9. Leistungen nach den §§ 56 bis 60,

10. Ausgleichsbetrag nach § 55 Absatz 2.


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Red 20221020

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