Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Saarländisches Beamtengesetz (SBG): § 59 Amtsgeheimnis; Aussagegenehmigung

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Zur Übersicht des Saarländischen Beamtengesetzes (SBG)

 

Saarländisches Beamtengesetz (SBG):

§ 59 Amtsgeheimnis; Aussagegenehmigung

 

d) Amtsverschwiegenheit

§ 59 Amtsgeheimnis; Aussagegenehmigung

(1) Die Genehmigung nach 37 Absatz 3 des Beamtenstatusgesetzes erteilt die oder der Dienstvorgesetzte oder, wenn das Beamtenverhältnis beendet ist, die oder der letzte Dienstvorgesetzte. Hat sich der Vorgang, der den Gegenstand der Äußerung bildet, bei einer oder einem früheren Dienstvorgesetzten ereignet, darf die Genehmigung nur mit deren oder dessen Zustimmung erteilt werden.

(2) Über die Versagung der Genehmigung nach § 37 Absatz 4 Satz 1 und 3 sowie Absatz 5 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes entscheidet die oberste Dienstbehörde.

(3) Sind Aufzeichnungen (§ 37 Absatz 6 des Beamtenstatusgesetzes) auf Bild-, Ton- oder Datenträgern gespeichert, die körperlich nicht herausgegeben werden können oder bei denen eine Herausgabe nicht zumutbar ist, sind diese Aufzeichnungen auf Verlangen dem Dienstherrn zu übermitteln und zu löschen. Beamtinnen und Beamte haben auf Verlangen über die zu löschenden Aufzeichnungen Auskunft zu geben. Die gleiche Verpflichtung trifft ihre Hinterbliebenen und Erben. Zu den Hinterbliebenen gehören auch hinterbliebene eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.


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Red 20221020

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