Saarländisches Beamtengesetz (SBG): § 9 Erlass von Rechtsverordnungen

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle 3 Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Saarlandes)..

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

 

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Saarlandes geeignet: Themen der ücher sind: Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst, Beamtenversorgungsrecht, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öff. Dienst. und Berufseinstieg im öff. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


Zur Übersicht des Saarländischen Beamtengesetzes (SBG)

 

Saarländisches Beamtengesetz (SBG):

§ 9 Rücknahme der Ernennung

 

Abschnitt III
Laufbahnen

§ 9 Erlass von Rechtsverordnungen

(1) Die Landesregierung erlässt durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten nach Maßgabe der folgenden Grundsätze.

(2) Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, im Rahmen der Laufbahnvorschriften nach Absatz 1 von den Ministerien für ihren Geschäftsbereich und für die ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport durch Rechtsverordnung erlassen; für die Gemeinden und Gemeindeverbände erlässt die Rechtsverordnungen das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

(3) Die Landesregierung erlässt durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Eignung von Beamtinnen und Beamten, im öffentlichen Dienst in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz auszubilden.


Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. Saarland

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund ums Saarland: Saarschleife (vom Aussichtspunkt „Cloef“ oder vom Baumwipfelpfad sehen Sie das Naturwunder), Saarpolygon (Steinkohle-förderung), Unesco Weltkulturerbe "Völklinger Hütte"), der sehr schöne Bostalsee sowie Shopping pur in Zweibrücken. 


Red 20221020

mehr zu: Saarländisches Beamtengesetz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-saarland.de © 2024