Sonderzahlungen für Beamte, Beamtenanwärter und Ruhestandsbeamte im Saarland

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Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Saarland

Für Beamtinnen und Beamte wurde bereits vor der Föderalismusreform 2006 mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 sogenannte „Öffnungsklauseln“ für die Zahlung von Sonderzahlungen beschlossen.

Damit konnten Bund und Länder abweichend von der bis dahin einheitlichen Regelung eines gleich hohen Weihnachtsgeldes selbstständig regeln, ob und in welcher Höhe sie solche „Sonderzahlungen“ gewähren wollen.

Die meisten Länder haben den gesetzlichen Spielraum genutzt und entsprechende Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen.

Das Saarland zahlt folgende Sonderzahlungen:

 

Bereich

Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern

Saarland

Integration der Sonderzahlung in das Grundgehalt: bis A 10: 1.000 Euro;
ab A 11 und B, C, R, W: 800 Euro;

Vorbereitungsdienst/Waisengeld: 285 Euro

Integration des Urlaubsgeldes in das Grundgehalt bis A 8: 165 Euro
Versorgungsempfänger: Integration über Korrekturfaktoren (bis A 10:
500 Euro; ab A 11: 400 Euro)

 


 

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Red ´20210101 / UT RUS 2021 20210322

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